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03.10.2024 3 Min. Lesezeit

BAFA-Förderung: 25 Prozent Zuschuss für dein gewerbliches E-Lastenrad

BAFA-Förderung: 25 Prozent Zuschuss für dein gewerbliches E-Lastenrad

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Anschaffung von E-Lastenrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Wenn du das Super Mighty gewerblich einsetzt, kannst du dir einen Teil des Kaufpreises zurückholen. Hier steht, wie das funktioniert.

Super Mighty als gefördertes E-Lastenrad im gewerblichen Einsatz

Was gefördert wird

Gefördert werden 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 € pro E-Lastenrad oder E-Lastenanhänger. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Eine Einreichungsfrist gibt es nicht – Anträge sind über die gesamte Programmlaufzeit möglich.

Wer antragsberechtigt ist

Die Richtlinie zielt auf die Wirtschaft: private Unternehmen und Freiberufler:innen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, etwa Hochschulen. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Auch der Einsatzzweck zählt: Es muss um Gütertransport gehen, nicht um Einkäufe, Kindertransport oder den Arbeitsweg.

Die zwei häufigsten Fehler

  • Zu früh bestellt. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Vorher darfst du nur ein Angebot einholen. Eine Bestellbestätigung vor dem Zuwendungsbescheid führt in der Regel zur Ablehnung.
  • Auf Leasing gesetzt. Geleaste Räder sind nicht förderfähig, weil sie nicht in dein Eigentum übergehen. Förderung und Dienstrad-Leasing schließen sich aus.

Technische Voraussetzungen

Das Rad muss serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein, eine fest mit dem Rahmen verbundene Transportmöglichkeit haben und mehr Volumen aufnehmen können als ein normales Fahrrad. Dazu kommen ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg, eine Nenndauerleistung von höchstens 250 W und Abregelung spätestens bei 25 km/h.

Das Super Mighty erfüllt diese Punkte: 180 kg zulässiges Gesamtgewicht, 250 W Dauer-Nennleistung, Abregelung bei 25 km/h.

Was du einreichen musst

  • Ein aktuelles Angebot über das geplante Rad
  • Eine Projektbeschreibung: was, wohin und warum transportiert wird
  • Nachweis über die gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit
  • Das Produktdatenblatt, falls dein Modell noch nicht in der Positivliste des BAFA steht

Nach der Bewilligung

Das geförderte Rad muss sich überwiegend in Deutschland befinden und mindestens drei Jahre im Sinne der Richtlinie betrieben werden. Verkaufst du es früher, kann das BAFA den Zuschuss ganz oder teilweise zurückfordern. Ein Verkauf innerhalb der Frist braucht vorher die Zustimmung der Behörde.

Warum ein kompaktes Lastenrad

Das Super Mighty ist deutlich kleiner und leichter als klassische Lastenräder. Es kommt durch enge Gassen, lässt sich auf normalen Fahrradstellplätzen abstellen und fährt in verkehrsberuhigte Zonen, in die Transporter nicht dürfen. Bei über 160 Litern Ladevolumen und elektrischer Unterstützung ersetzt es im Stadtverkehr sehr oft den Kleintransporter – emissionsfrei und ohne Parkplatzsuche.

Weiter zum Antrag

Alle Details, das Merkblatt und das Antragsportal findest du beim BAFA.

Unser Produktdatenblatt liegt hier: Produktdatenblatt Super Mighty

Unsicher, ob dein Einsatzzweck passt? Schreib uns an sales@super-bicycles.com – wir melden uns schnell und persönlich zurück.