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03.10.2024 Aktualisiert am 01.11.2026 3 Min. Lesezeit

BAFA-Förderung: 25 Prozent Zuschuss für dein gewerbliches E-Lastenrad

BAFA-Förderung: 25 Prozent Zuschuss für dein gewerbliches E-Lastenrad

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Anschaffung von E-Lastenrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Wenn du das Super Mighty gewerblich einsetzt, kannst du dir mit der BAFA Lastenrad-Förderung einen Teil des Kaufpreises zurückholen. Hier steht, wie das funktioniert.

Super Mighty als gefördertes E-Lastenrad im gewerblichen Einsatz

Was gefördert wird

Gefördert werden 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 € pro E-Lastenrad oder E-Lastenanhänger. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Du stellst den Antrag online im Portal des BAFA.

Wer antragsberechtigt ist

Die Richtlinie zielt auf die Wirtschaft: private Unternehmen und Freiberufler:innen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, etwa Hochschulen. Antragsteller ist, wer die Ausgaben trägt und Eigentümer wird. Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie Kommunen und ihre Einrichtungen. Auch der Einsatzzweck zählt: Es muss um Gütertransport gehen, nicht um private Einkäufe, Personentransport oder den Arbeitsweg.

Die zwei häufigsten Fehler

  • Zu früh bestellt. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Vorher darfst du nur ein Angebot einholen. Eine Bestellbestätigung vor dem Zuwendungsbescheid führt in der Regel zur Ablehnung.

  • Auf Leasing gesetzt. Geleaste Räder sind nicht förderfähig, auch Mietkauf nicht, weil die Förderung den Kauf voraussetzt. Förderung und Dienstrad-Leasing schließen sich aus.

Technische Voraussetzungen

Das Lastenrad muss serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein, eine fest mit dem Rad verbundene Transportmöglichkeit haben und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad. Dazu kommen ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg, eine Nenndauerleistung von höchstens 250 W und Abregelung spätestens bei 25 km/h.

Das Super Mighty erfüllt diese Werte: 180 kg zulässiges Gesamtgewicht, 250 W Dauer-Nennleistung, Abregelung bei 25 km/h.

Super Mighty Utility Edition in Gelb mit vier Autoreifen auf der Ladefläche in einer Werkstatt

Was du einreichen musst

  • Ein aktuelles Angebot über das geplante Lastenrad, das erstellen wir dir gern

  • Eine Projektbeschreibung: was, wohin und warum transportiert wird

  • Einen Nachweis über die gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit

  • Das Produktdatenblatt, falls dein Modell nicht in der Positivliste des BAFA steht

Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. Erst mit dem Zuwendungsbescheid bestätigst du die Bestellung.

Nach der Bewilligung

Das geförderte Lastenrad muss sich überwiegend in Deutschland befinden und mindestens drei Jahre im Sinne der Richtlinie betrieben werden. Verkaufst du es früher, kann das BAFA den Zuschuss ganz oder teilweise zurückfordern. Ein Verkauf innerhalb der Frist braucht vorher die Zustimmung der Behörde.

Warum ein kompaktes Lastenrad

Das Super Mighty ist kleiner und leichter als klassische Lastenräder. Es kommt durch enge Gassen, lässt sich leichter abstellen und fährt auch dort, wo Transporter nicht hinkommen. Mit elektrischer Unterstützung ersetzt es im Stadtverkehr oft den Kleintransporter, lokal emissionsfrei und ohne Parkplatzsuche.

Weiter zum Antrag

Alle Details zur BAFA Lastenrad-Förderung, das Merkblatt und das Antragsportal findest du beim BAFA.

Unser Produktdatenblatt liegt im Downloadbereich.

Unsicher, ob dein Einsatzzweck passt? Schreib uns an sales@super-bicycles.com, wir melden uns schnell und persönlich zurück.