03.10.2024 ·Aktualisiert am 01.11.2026 ·3 Min. Lesezeit
BAFA-Förderung: 25 Prozent Zuschuss für dein gewerbliches E-Lastenrad
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Anschaffung von E-Lastenrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Wenn du das Super Mighty gewerblich einsetzt, kannst du dir mit der BAFA Lastenrad-Förderung einen Teil des Kaufpreises zurückholen. Hier steht, wie das funktioniert.

Was gefördert wird
Gefördert werden 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 € pro E-Lastenrad oder E-Lastenanhänger. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Du stellst den Antrag online im Portal des BAFA.
Wer antragsberechtigt ist
Die Richtlinie zielt auf die Wirtschaft: private Unternehmen und Freiberufler:innen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, etwa Hochschulen. Antragsteller ist, wer die Ausgaben trägt und Eigentümer wird. Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie Kommunen und ihre Einrichtungen. Auch der Einsatzzweck zählt: Es muss um Gütertransport gehen, nicht um private Einkäufe, Personentransport oder den Arbeitsweg.
Die zwei häufigsten Fehler
Zu früh bestellt. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Vorher darfst du nur ein Angebot einholen. Eine Bestellbestätigung vor dem Zuwendungsbescheid führt in der Regel zur Ablehnung.
Auf Leasing gesetzt. Geleaste Räder sind nicht förderfähig, auch Mietkauf nicht, weil die Förderung den Kauf voraussetzt. Förderung und Dienstrad-Leasing schließen sich aus.
Technische Voraussetzungen
Das Lastenrad muss serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein, eine fest mit dem Rad verbundene Transportmöglichkeit haben und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad. Dazu kommen ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg, eine Nenndauerleistung von höchstens 250 W und Abregelung spätestens bei 25 km/h.
Das Super Mighty erfüllt diese Werte: 180 kg zulässiges Gesamtgewicht, 250 W Dauer-Nennleistung, Abregelung bei 25 km/h.

Was du einreichen musst
Ein aktuelles Angebot über das geplante Lastenrad, das erstellen wir dir gern
Eine Projektbeschreibung: was, wohin und warum transportiert wird
Einen Nachweis über die gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit
Das Produktdatenblatt, falls dein Modell nicht in der Positivliste des BAFA steht
Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. Erst mit dem Zuwendungsbescheid bestätigst du die Bestellung.
Nach der Bewilligung
Das geförderte Lastenrad muss sich überwiegend in Deutschland befinden und mindestens drei Jahre im Sinne der Richtlinie betrieben werden. Verkaufst du es früher, kann das BAFA den Zuschuss ganz oder teilweise zurückfordern. Ein Verkauf innerhalb der Frist braucht vorher die Zustimmung der Behörde.
Warum ein kompaktes Lastenrad
Das Super Mighty ist kleiner und leichter als klassische Lastenräder. Es kommt durch enge Gassen, lässt sich leichter abstellen und fährt auch dort, wo Transporter nicht hinkommen. Mit elektrischer Unterstützung ersetzt es im Stadtverkehr oft den Kleintransporter, lokal emissionsfrei und ohne Parkplatzsuche.
Weiter zum Antrag
Alle Details zur BAFA Lastenrad-Förderung, das Merkblatt und das Antragsportal findest du beim BAFA.
Unser Produktdatenblatt liegt im Downloadbereich.
Unsicher, ob dein Einsatzzweck passt? Schreib uns an sales@super-bicycles.com, wir melden uns schnell und persönlich zurück.
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